Sie brauchen Hilfe von einem Rechtsanwalt?
>> Klicken Sie hier!

RVG § 47 Vorschuss

RVG § 47 Vorschuss

[ Auszug: (1) Wenn dem Rechtsanwalt wegen seiner Vergütung ein Anspruch gegen die Staatskasse zusteht, kann er für die entstandenen Gebühren und die entstandenen und vo ... ]